Jugendlohn

Das Prinzip des Jugendlohns ist einfach: Jugendliche erhalten früh – empfohlen wird der Beginn mit 12 Jahren – mehr Kompetenzen und Verantwortung für eigene Belange. Dazu gehört, dass ihnen ihre Eltern einen fixen monatlichen Betrag geben, mit dem sie selbständig bestimmte Lebenskosten verwalten.

Mit dem Jugendlohn werden Kompetenzen und Verantwortung zwischen Eltern und Jugendlichen geregelt für

  • die notwendigen Lebenskosten der Jugendlichen (Kleider, Coiffeur,  Velo, Handy, Sport, Freizeit etc.)
  • weitere Lebensbereiche der Jugendlichen (Zimmer, Schule etc.) sowie das Zusammenleben in der Familie.

Jugendlohn fördert die Selbstverantwortung und die Selbständigkeit der Jugendlichen. Das Vertrauen der Eltern in die Fähigkeiten ihres Kindes ist eine notwendige Voraussetzung für die Einführung.

Nächste Durchführung bei Chindernetz Schwyz: 7.11.2024 / 19h00 in Siebnen

Weitere Informationen, Hilfsmittel und Daten JL- Jugendlohn

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